« zurück
Afrikanische Schweinepest (ASP) im Barnim nachgewiesen

Aufgrund der derzeitigen Bestimmungen ist das Betreten und Befahren von Wäldern im Sperrgebiet II und in der Kernzone abseits der öffentlichen Wege untersagt. Weitere Informationen finden Sie hier ...
Laut Tierseuchenallgemeinverfügung §13 (siehe untern stehenden Download) ist das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft abseits der öffentlichen Wege untersagt. Diese gilt für das Kerngebiet und die anliegende Sperrzone II im Landkreis Barnim. Eine Karte zu den aktuellen Restriktionsgebieten im Landkreis Barnim und dem Grenzverlauf zu Polen finden Sie hier.
Weitere Informationen finden/erhalten Sie unter:
https://afrikanische-schweinepest.barnim.de
Telefon: 03334 214 1607
E-Mail: veterinaeramt@kvbarnim.de
Sprechzeiten
Montag - Donnerstag: 9 -15 Uhr
Freitag: 9 - 12 Uhr
Downloads

ASP_20210806_TSAV_Restriktionsgebiete_39TS_0921_
(231,13 KB)