Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
Das Land Brandenburg unterstützt kleine Unternehmen, die in ihre Zukunft investieren möchten – auch im Tourismus. Mit dem GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Investitionsvorhaben, die Arbeitsplätze schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit stärken und die regionale Wirtschaft nachhaltig entwickeln.
Ziel des Programms
Das Förderprogramm hat zwei zentrale Ziele:
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Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Brandenburg
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Abbau regionaler Standortnachteile durch die Stärkung kleiner Unternehmen
So trägt das Programm maßgeblich dazu bei, die wirtschaftliche Vielfalt im Land zu erhalten und auszubauen – insbesondere in ländlich geprägten Regionen wie dem Barnimer Land.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter auch Betriebe des Tourismusgewerbes. Antragsberechtigt sind:
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Existenzgründerinnen und Existenzgründer
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Tourismusbetriebe und -projekte
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Produktions-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe
Was wird gefördert?
Das GRW-G Wachstumsprogramm unterstützt Investitionen in:
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den Aufbau oder Ausbau von Betriebsstätten
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die Übernahme bestehender Betriebe unter Marktbedingungen
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die Diversifizierung des Angebots (neue Produkte oder Dienstleistungen)
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die Modernisierung von Produktionsprozessen
Im Bereich Tourismus können unter anderem folgende Projekte gefördert werden:
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Angebote im Rad-, Wasser- und Wandertourismus
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Investitionen in staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte
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Innovative oder saisonverlängernde Vorhaben
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Projekte, die bestehende touristische Angebote sinnvoll ergänzen
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 60.000 Euro und dürfen maximal 3 Millionen Euro betragen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Im Barnim beträgt der Fördersatz bis zu 20 %.
Antragsverfahren
Der Antrag wird bei der ILB gestellt.
Die vollständigen Antragsunterlagen stehen auf der ILB-Website bereit.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss grundsätzlich durch die Hausbank bestätigt werden.
Wichtig: Mit dem Vorhaben darf bereits nach Antragstellung begonnen werden – das Risiko liegt jedoch beim Antragstellenden.
Nach Bewilligung muss das Projekt innerhalb von 6 Monaten starten und innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein.
GRW-G Große Richtlinie
Mit der GRW-G Großen Richtlinie unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) des Landes Brandenburg über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) insbesondere mittlere und große Unternehmen bei ihren Investitionsvorhaben – kleine Unternehmen können ab einem Projektvolumen von über 3 Millionen Euro ebenfalls profitieren.
Ziel des Programms
Das Förderprogramm verfolgt drei zentrale Ziele:
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Beschäftigung sichern und schaffen – neue und bestehende Arbeitsplätze fördern
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Standortnachteile ausgleichen – regionale Wirtschaftskraft stärken
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Transformation unterstützen – Investitionen in klimafreundliche und nachhaltige Strukturen fördern
Damit trägt die Große Richtlinie entscheidend zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung und zur ökologischen Modernisierung des BARnimer Landes bei.
Wer wird gefördert?
Förderfähig sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Tourismusgewerbes, sofern sie nicht von der Förderung ausgeschlossen sind. Besonders berücksichtigt werden Investitionen in Betriebsstätten, die zu den Clustern des Landes Brandenburg gehören – darunter auch der Cluster Tourismus sowie Branchen wie Energietechnik, Gesundheitswirtschaft, Mobilität, Ernährungswirtschaft und Kreativwirtschaft.
Was wird gefördert?
Unterstützt werden insbesondere Investitionen in:
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die Errichtung neuer Betriebsstätten
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den Ausbau bestehender Kapazitäten
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die Diversifizierung von Produktion oder Dienstleistungen
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die grundlegende Modernisierung von Betriebsabläufen
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die Übernahme stillgelegter oder von Stilllegung bedrohter Betriebe
Darüber hinaus sind Transformationsinvestitionen förderfähig – etwa Projekte, die den Umstieg auf erneuerbare Energien oder nachhaltige Betriebsprozesse zum Ziel haben.
Im Tourismus werden unter anderem folgende Vorhaben gefördert:
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Projekte im Rad-, Wasser- und Wandertourismus
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Investitionen in staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte
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Innovative touristische Angebote oder Maßnahmen zur Saisonverlängerung
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Ergänzungen bestehender touristischer Infrastrukturen und Produkte
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 100.000 Euro betragen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als anteiliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben.
Im Barnim liegen die Fördersätze bei bis zu 20 % für kleine und 10 % für mittlere Unternehmen. Für Transformationsinvestitionen ist eine Förderung bis zu 45 % möglich.
Zusätzliche Zuschläge können je nach Unternehmensgröße gewährt werden (bis zu +10 % für mittlere, +20 % für kleine Unternehmen).
Antragsverfahren
Der Antrag ist bei der ILB einzureichen.
Die Antragsunterlagen stehen online zur Verfügung, die Gesamtfinanzierung ist grundsätzlich durch die Hausbank zu bestätigen.
Nach Bewilligung muss das Vorhaben innerhalb von 6 Monaten beginnen und spätestens nach 36 Monaten abgeschlossen sein.
Bedingungen und Laufzeiten
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Die geförderte Betriebsstätte muss mindestens 5 Jahre nach Abschluss betrieben werden
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Im Beherbergungsgewerbe gilt eine verlängerte Zweckbindung von 10 Jahren
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Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mehr als 30 % Leiharbeitnehmende beschäftigt werden; ab 10 % halbiert sich der Zuschuss
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Verlagerungsinvestitionen von Berlin nach Brandenburg sind nicht förderfähig